Bei positiver Testung Ihrer Mitarbeitenden auf das Coronavirus kann bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige eingereicht werden.
Wichtig ist, dass das positive Testergebnis zusammen mit der Verdachtsanzeige bei der BGW eingeht.
Die BGW übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Test:
- Der/die Mitarbeitende ist erkrankt
- Es bestand Kontakt mit einer infizierten Person
- Tätigkeit in Bereichen mit Beweiserleichterung (Gesundheitswesen)
Die BGW weist darauf hin, sich im Verdachtsfall an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden und nicht an den Durchgangsarzt.