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Dürfen Sie in Ihrer Arztpraxis die 3G-Regel einführen?

Immer mehr Arztpraxen beginnen, die 3G-Regeln einzuführen. Somit sollen nur noch geimpfte, genesene und getestete Patientinnen und Patienten behandelt werden. Begründet wird dies mit dem „Hausrecht“ und dem Schutz der Patient*innen, die sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) positionieren sich klar gegen die 3G-Regel in kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Arztpraxen. Sie warnen vor dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, die im Raum stünde, sollte ein Patient mit Verweis auf 3G zurückgewiesen werden. Die KVB und KZVB schlagen vor, Ungeimpfte und Ungetestete während speziell eingerichteter Sprechzeiten zu behandeln. Die Bayerische Landesärztekammer (BLAEK) konkretisiert, dass gemäß § 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 3G-Regel für den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und damit auch beim Aufsuchen einer Arztpraxis nicht gilt. Die Versorgung von Notfällen muss sichergestellt werden.