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Elektronische Meldung von Nadelstichverletzungen möglich

Erscheinungsdatum – 13.05.2024

In medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen zählen Nadelstichverletzungen zu den häufigsten Berufsunfällen. Leider wird ein Großteil dieser Vorfälle nicht gemeldet, obwohl eine frühzeitige Meldung und Behandlung das Risiko schwerwiegender Infektionen minimieren kann.

Was tun bei einer Nadelstichverletzung?

Wenn Sie eine Nadelstichverletzung erleiden, sind schnelle und präzise Handlungen erforderlich:

  1. Desinfizieren Sie die Wunde sofort. Verwenden Sie ein geeignetes Desinfektionsmittel, um das Risiko einer Infektion zu verringern.
  2. Konsultieren Sie umgehend einen Durchgangsarzt. Dieser kann die Wunde fachgerecht beurteilen und weitere Maßnahmen einleiten.
  3. Klären Sie Ihren Immunstatus. Insbesondere bei Risiken für Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV sind spezifische Maßnahmen notwendig, wie Impfungen oder medikamentöse Behandlungen.

Wie wird die elektronische Meldung bei der BGW vorgenommen?

Viele Anfragen erreichen uns bezüglich der elektronischen Meldung einer Nadelstichverletzung. Hier eine kurze Anleitung:

  1. Registrieren oder einloggen. Besuchen Sie Meine BGW und erstellen Sie ein Konto oder loggen sich ein.
  2. Wählen Sie ‚Unfallanzeige‘. Unter dem Reiter ‚Meine Services‘ finden Sie die Möglichkeit, den Unfall elektronisch zu melden.
  3. Formular ausfüllen und einreichen. Geben Sie alle relevanten Informationen an und reichen Sie die Meldung ein.

Weiterführende Informationen zum Thema Nadelstichverletzungen finden Sie in der Broschüre der BGW, die Sie hier herunterladen können.

Autor: Gerda Reshetnykov