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Empfehlung für Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Umgang mit SARS-CoV-2

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat detaillierte Empfehlungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Umgang mit SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Empfehlungen decken verschiedene Aspekte ab, darunter allgemeine Vorüberlegungen, Testempfehlungen, Umgang mit Testergebnissen, organisatorische Maßnahmen und spezielle Maßnahmen für Kontaktpersonen. Ziel ist es, die Übertragung von SARS-CoV-2 und anderen Atemwegserregern zu minimieren.

Allgemeines

Das RKI betont die Bedeutung von Maßnahmen, wie dem Tragen von Masken in Innenräumen, regelmäßigem Stoßlüften und vollständigem Impfschutz gegen COVID-19 und Influenza. Medizinisches Personal muss nicht mehr ständig eine FFP2-Maske tragen, aber es gibt Situationen, in denen das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen wird.

Testempfehlungen

Das RKI hat klare Richtlinien für die Testung auf SARS-CoV-2 formuliert. Diese sind in drei Hauptkategorien unterteilt:

  •  Symptomatische Personen: Bei Anzeichen eines Atemwegsinfekts sollte ein SARS-CoV-2-Test durchgeführt werden. Ein positiver Antigen-Test sollte durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Auch Tests auf andere Atemwegserreger wie Influenza sind zu erwägen.
  • Asymptomatische Personen: Regelmäßige Tests ohne konkreten Anlass sind nicht erforderlich. Allerdings sind tägliche Selbsttests für das Personal für fünf aufeinanderfolgende Tage sinnvoll, wenn ein positiver Fall unter Personal oder Patienten festgestellt wird. Ziel ist die frühzeitige Erkennung weiterer Fälle.
  • Ausbruchsmanagement: Ein Ausbruch wird definiert als das Auftreten von mindestens zwei positiven COVID-19-Fällen, die miteinander in Verbindung stehen könnten. In solchen Fällen ist eine Risikobewertung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erforderlich. Das Personal und die Patienten des betroffenen Bereichs sollten mittels PCR getestet werden, gefolgt von wöchentlichen Tests. Schnelltests können zusätzlich eingesetzt werden. Die Testungen sollten bis mindestens 10 Tage nach dem letzten festgestellten COVID-19 Fall fortgesetzt werden.

Umgang mit positiven Testergebnissen

  • Personal und Besucher: Bei einem positiven Testergebnis sollte die betroffene Person zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen vermeiden. Wer vor Ort positiv getestet wird, sollte einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske tragen und die Einrichtung verlassen. Pflegepersonal sollte erst zur Arbeit zurückkehren, wenn es symptomfrei ist, kein Fieber hat und einen negativen Test vorweisen kann, jedoch frühestens 5 Tage nach Beginn der Symptome bzw. ab dem ersten positiv getesteten Tag.
  • Patienten: Für stationäre Patienten gelten spezielle Entisolierungsrichtlinien. Unter bestimmten Bedingungen und nach Risikoabwägung können sie auch während der Isolationszeit Besuch empfangen. Ambulante Patienten sollten die allgemeinen Empfehlungen befolgen und zu Hause bleiben.

Besondere organisatorische Maßnahmen während der Versorgung

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat spezifische organisatorische Maßnahmen für die Versorgung von COVID-19-Fällen in Gesundheitseinrichtungen vorgeschlagen. Hier sind die Kernpunkte:

Rettungsstelle und Patientenaufnahme

  • Es wird empfohlen, eine räumliche Trennung zwischen COVID-19-Fällen, Verdachtsfällen und Patienten mit Atemwegssymptomen zu schaffen.
  • Die Zuweisung neuer Patienten sollte auf der Grundlage einer individuellen Risikoanalyse erfolgen.

Krankenhausversorgung

  • Eine organisatorische und räumliche Trennung der Patienten wird empfohlen, entweder durch Isolierung bei Einzelfällen oder Kohortierung bei mehreren Fällen.
  • Patienten, bei denen das Testergebnis noch aussteht, sollten bis zur Klärung getrennt versorgt werden.

Überwachung und Testung

  • Es sollte eine kontinuierliche Überwachung der Symptome durchgeführt werden, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten könnten.
  • Bei Verdachtsfällen unter Personal und Patienten wird eine systematische, niedrigschwellige Testung empfohlen, um das Risiko einer Übertragung innerhalb der Einrichtung zu minimieren.

Verlegung von Patienten

  • Bei der Verlegung von bestätigten oder verdächtigen COVID-19-Fällen sollten die Transportunternehmen und die weiterbehandelnden Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime) im Voraus informiert werden.

Besondere Maßnahmen für Kontaktpersonen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat spezielle Maßnahmen für Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen im Gesundheitswesen formuliert. Diese gelten sowohl für das Personal als auch für Patienten und sind wie folgt:

Unter Personal

  • Tägliche Tests mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vor Arbeitsbeginn bis einschließlich Tag 5, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer FFP2-Maske
  • Bei Symptomen sollte die Arbeit sofort unterbrochen und eine Selbstisolierung eingeleitet werden, bis eine diagnostische Klärung mittels PCR-Test erfolgt ist.

Unter Patienten

  • Eine 7-tägige Quarantäne innerhalb der Einrichtung wird empfohlen, ebenfalls unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
  • Die Quarantäne kann bei einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Eine Testprobe kann frühestens ab Tag 5 genommen werden.
  • Wenn das Zimmer während der Quarantäne verlassen werden muss, sollte der kürzeste Weg genommen und ein MNS oder FFP2-Maske getragen werden.
  • Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und nach Risikoabwägung ist es möglich, dass Patienten auch während der Quarantäne Besuch empfangen können.

Linktipp:

Den vollständigen Text der RKI-Empfehlung können Sie hier nachlesen: RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Empfehlung für Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Umgang mit SARS-CoV-2.

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