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Energie sparen mit kleinen Handgriffen – Tipps und Tricks

Die steigenden Energiepreise stellen für viele gesundheitliche Einrichtungen, darunter auch Praxen und Zahnarztpraxen, eine große Herausforderung dar, denn Strom ist heutzutage in jedem Unternehmen eine unverzichtbare Ressource. Ebenso nicht zu außer Acht zu lassen gilt die seit dem 1. September 2022 für sechs Monate eingeführte Energiesparverordnung – EnSikuMaV². Seither gelten für viele Einrichtungen eine Reihe von neuen Vorschriften.

Ein bewusster Umgang mit Energie in der aktuellen Situation ist mehr denn je eine dringende Notwendigkeit. Wie kann Ihr Unternehmen seine Energieversorgung langfristig effizienter, kostengünstiger und grüner gestalten? In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie mit kleinen Handgriffen den Energieverbrauch senken und Kosten sparen können.

Die wichtigsten Vorschriften der Energiesparverordnung

  • Im Einzelhandel müssen die Eingangstüren geschlossen halten, damit die Wärme nicht entweichen kann. Außer die Funktion des Fluchtweges würde dadurch behindert werden.
  • Leuchtreklame bzw. Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22:00 und 16:00 Uhr nicht beleuchtet Es gilt als Ausnahme, wenn dies zum Zwecke der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von anderen Gefahren dient.
  • In öffentlichen Gebäuden³ gilt:
    • Es dürfen keine Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, beheizt werden. Ausnahmen gelten für sensible Einrichtungen, wie medizinische oder  Pflegeeinrichtungen.
    • Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen darf die Temperaturen zwischen 12 und 19 Grad nicht überschreiten. Dies hängt von der Art und Schwere der Tätigkeit ab.
    • Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet bzw. auf ein gewisses Maß reduziert werden, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen genutzt wird.
  • In Arbeitsstätten bzw. Arbeitsräumen (nicht-öffentliche Gebäude) darf die Temperatur gemäß den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um ein Grad nach unten abweichen, d. h. an Büroarbeitsplätzen sind z. B. als Mindesttemperatur 19 Grad statt wie bisher 20 Grad zulässig.
  • Für Lieferanten von Gas- und Wärme gelten einige Informationspflichten beim Beliefern von Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. von Nutzerinnen und Nutzer von Wohngebäuden.
  • Sie müssen Kundinnen und Kunden sowohl die Energiekosten und den Energieverbrauch der vorangegangenen und künftigen Abrechnungsperiode mitteilen als auch über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes bei Absenkung der Durchschnittstemperatur um ein Grad informieren.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer mit weniger als zehn Wohneinheiten sind dazu verpflichtet, die Informationen der Lieferanten an die Nutzerinnen und Nutzer weiterzuleiten.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer mit mindestens zehn Wohneinheiten mussten den Nutzerinnen und Nutzern diese Informationen bis zum 31.10.2022 mitteilen inkl. der spezifischen Angaben zu der jeweiligen Wohneinheit. Diese individualisierte Mitteilung muss basierend auf den allgemeinen Informationen der Lieferanten bis zum Januar 2023 erstellt werden.
  • Zudem sind sie verpflichtet, Kontaktinformationen und eine Internetadresse einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder sonstigen Einrichtung mitzuteilen beziehungsweise auf die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ (energiewechsel.de) mit entsprechenden Möglichkeiten hinzuweisen.

Wie kann Ihr Unternehmen Energiekosten sparen – Verbrauchsanalyse

Ist Ihnen bekannt, dass Sie bei der Beleuchtung in Ihrem Unternehmen oder bereits auch durch kleine Änderungen im Workflow Ihrer Mitarbeitenden Energie sparen können? Entsprechend der Art Ihrer Einrichtung lässt sich an verschiedenen Stellen Energie sparen. Eine wichtige Voraussetzung für effiziente Maßnahmen zum Sparen von Energie ist die Analyse Ihres Energieverbrauchs. Dadurch lassen sich Einsparpotenziale ausfindig machen und geeignete Schritte einleiten. Nach einer gründlichen Recherche haben wir für Sie nach Bereichen mit guten Einsparpotenzialen gesucht und zusammengefasst. Diese Bereiche können als Orientierungshilfe dienen. Damit können Sie sich einen vereinfachten Überblick verschaffen und entscheiden in welchen Bereichen Sie Sparmaßnahmen einsetzen .

Überblick über die Bereiche mit Einsparpotenzial
Beleuchtung (70-80 %)
Wärmeversorgung (30 %)
Kälte und Kühlung (30%)
Lüftungsanlage (25%)
Kommunikationsgeräte
Medizinische Geräte

Quelle: In Anlehnung an www.vattenfall.de

5 Tipps zum Energie sparen im Unternehmen

Nachdem Sie die Stromfresser in Ihrer Einrichtung identifiziert haben, können Sie gezielt Sparmaßnahmen ableiten. Hier sind ausgewählte Tipps und Tricks zum Sparen von Energie im Unternehmen:

Beleuchtung #1

Eine gute Beleuchtung wird in vielen Räumlichkeiten innerhalb eines Unternehmens gebraucht, ob im Büro, am Arbeitsplatz, im Aufenthaltsraum, in den Umkleidekabinen oder im Gang. Die Beleuchtung hat eine große Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der Mitarbeitenden. Die Nutzung von Tageslicht, insofern möglich, und die Umstellung auf eine energieeffiziente Beleuchtung birgt große Einsparpotenziale ohne negative Effekte auf die Leuchtqualität. Falls Sie hier noch die klassischen Leuchtstofflampen verwenden, dann sollten Sie am besten auf LEDs umsteigen. LED-Leuchtmittel verbrauchen über 50 % weniger Energie als die herkömmliche Leuchtstoffröhre. Darüber hinaus bieten die LED-Leuchtmittel neben einer großen Lebensdauer und einem deutlich reduzierten Wartungsaufwand, eine hohe Energieeffizienz. Wussten Sie, dass kein anderes Leuchtmittel mit so wenig Energie auskommt und dabei eine hohe Leuchtleistung beibehält wie LEDs?

  • Beim Verlassen des Raumes das Licht abschalten
  • Tageslicht ausnutzen (insofern möglich)
  • Bewegungsmelder installieren (in selten genutzten Bereichen z. B. Eingangsbereich, Keller…)
  • Einsatz von Dämmerungsschaltern
  • Helle Wände (reflektieren das Licht und lassen den Raum heller wirken)
  • LED-Lampen verwenden
  • Auf Effizienzklasse achten (A repräsentiert eine sehr hohe Energieeffizienz und G eine sehr niedrige)

Raumheizung, Heiztemperatur und Heizkörper #2

Wenn Sie die typische Raumtemperatur um ein Grad senken, können Sie bereits im Durchschnitt sechs Prozent an Heizkosten sparen. Überprüfen Sie, ob Sie einige Einsparungen in Bezug auf die Heiztemperatur einbauen können und mit welchen Raumtemperaturen Sie und Ihre Mitarbeitenden auskommen können. Versuchen Sie sich die Wärme zu bewahren, indem Sie die Heizkörper nicht verdecken. Damit sich die Wärme korrekt im Büro oder einer anderen Räumlichkeit verteilen kann, sollten die Heizkörper nicht durch Vorhänge, Gardinen oder ähnlichem verhüllt werden.

  • Heizkörper freihalten und nicht mit Möbeln oder Vorhängen verdecken, damit die Wärme sich ungehindert im Raum verteilen kann
  • Türen geschlossen halten
  • Richtlinien zum Heizen beachten (19 – bis 21 Büro)
  • Heizkörper regelmäßig entlüften
  • Boiler-Temperatur reduzieren oder abschalten, wo nicht erforderlich
  • Thermometer bereitstellen, um Temperatur zu überwachen
  • Warm anziehen
  • Heißgetränke trinken

Lüften #3 

Das regelmäßige Lüften ist wichtig, um die Feuchtigkeit in den einzelnen Räumlichkeiten zu verringern und das Risiko von Schimmelbildung zu minimieren. Damit die Wärme nicht entweicht und die Wände abkühlen, sollten Sie lieber drei bis viermal pro Tag Stoßlüften, anstatt das Fenster zu kippen. Darüber hinaus nützt das effiziente Heizen nichts, wenn die Wärme durch undichte Türen und Fenster kontinuierlich entweicht.

  • Dichtungen und Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen und Rollo-Deckel regelmäßig überprüfen
  • Stoßlüften statt Fenster kippen

Stand-by #4

Der Standby-Modus von vielen Elektrogeräten (PC, Monitor, Drucker, Mikrowelle, Wasserkocher, Ladegerät, Fernsehen usw.) verbraucht viel unnötigen Strom. Es ist effizienter und sparsamer diese Geräte für den Gebrauch anzuschalten oder anzustecken und nach dem Gebrauch wieder abzustecken.

  • Drucker, Computer, Monitore und andere Geräte, die während der Arbeitszeit im Gebrauch sind, sollten in der Pausenzeit oder bei längerer Nichtnutzung ausgeschaltet werden.
  • Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher und andere Geräte, welche nicht im dauerhaften Gebrauch sind, aus dem Netzstecker ziehen und nur bei Gebrauch anstecken.

Sensibilisierung von Mitarbeitenden #5

Damit auch alle Mitarbeitenden wissen, wie sie gezielt den Strom sparen können, sollten Ihre Mitarbeitenden zum Thema Energieeffizienz und Energiesparen sensibilisiert und geschult werden. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die erarbeitenden Maßnahmen zum Sparen von Energie in Ihrem Unternehmen. Sind alle Heizungen nach Feierabend ausgeschaltet? Sind alle Fenster geschlossen? Hier bewirkt die Transparenz auch viel. Ein bereitgestelltes Thermometer erhöht die Transparenz merklich. Verwenden Sie gerne unsere Checkliste für Ihre Mitarbeitenden.

In unserer Checkliste finden Sie eine Übersicht mit wertvollen Tipps zum Sparen von Energie.

²Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

³Öffentliche Gebäude sind definiert als „im Eigentum oder in der Nutzung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts“. Dazu gehört auch ein Unternehmen, das „öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge erbringt und unter der finanziellen oder politischen Kontrolle von einer Gebietskörperschaft steht.“