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Fachkunde Strahlenschutz – Denken Sie an Ihre Aktualisierung nach spätestens 5 Jahren!

Wenn Sie als approbierter Arzt oder Zahnarzt rechtfertigende Indikationen zum Einsatz ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung) treffen oder als MFA, ZFA oder MTRA Röntgenstrahlung zu diagnostischen Zwecken anwenden, benötigen Sie die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV.

In welchen Abständen muss die Fachkunde aktualisiert werden?

Die Fachkunde muss gemäß § 48 StrlSchV mindestens im Abstand von 5 Jahren durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung muss der zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden.

Was fordern die staatlichen Arbeitsschutzbehörden?

Staatliche Arbeitsschutzbehörden, z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Amt für Arbeitsschutz etc. fordern ebenfalls die fristwahrende Aktualisierung der Fachkunde. Werden hier Fristen versäumt – bereits 1 Tag gilt als versäumte Frist – wird die Fachkunde aberkannt und muss frisch erworben werden. Während der Corona-Pandemie wurde die Verletzung von Fristen mangels Präsenz-Angebot großzügig gehandhabt, zwischenzeitlich gelten die Privilegien nicht mehr.

Kann die Aktualisierung der Fachkunde auch in Form eines Webinars erfolgen?

Ja, entsprechende Aktualisierungskurse können zeit- und kostensparend in Form von Webinaren absolviert werden, z. B. in unserem Aktualisierungskurs für die Röntgendiagnostik nach § 48 StrlSchV.