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Indikationsgerechter Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe

Erscheinungsdatum – 13.05.2024

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) adressiert den Einsatz von Einmalhandschuhen in verschiedenen Empfehlungen. Dabei wird oft bemerkt, dass die Indikationen für den Handschuhgebrauch unklar sind. Dies führt zu unnötigem Einsatz, der sowohl infektionspräventive als auch ökologische Probleme verursacht. Übermäßiger Handschuhgebrauch ohne entsprechende Händehygiene kann das Infektionsrisiko für Patienten und auch Personal steigern und schädliche Umweltauswirkungen haben. Der neueste KRINKO-Kommentar zielt darauf ab, die korrekten Indikationen zu klären und nachhaltige Praktiken zu fördern, die sowohl den Schutz der Patienten als auch den Umweltschutz unterstützen.

Der indikationsgerechte Einsatz von Einmalhandschuhen im Gesundheitswesen fokussiert darauf, Handschuhe nur in klinisch erforderlichen Situationen zu verwenden. Dies betrifft hauptsächlich Szenarien mit hohem Expositionsrisiko gegenüber Blut, Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Oberflächen. Der unreflektierte Gebrauch kann sowohl Patientenschutz als auch Arbeitsschutz gefährden und führt zu unnötigen Kosten sowie Umweltbelastungen. Ein sachgerechter Handschuhwechsel, kombiniert mit Händedesinfektion, ist entscheidend, um Infektionsrisiken zu minimieren und Ressourcen effizient zu nutzen.

In welchen Situationen ist das Tragen von Einmalhandschuhen indiziert?

Im Folgenden einige Beispiele für Situationen, in denen das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe indiziert ist:

Direkter PatientenkontaktKontakt mit Blut, Schleimhäuten oder nicht intakter Haut (z. B. Versorgung blutender Wunden, Intubation, Untersuchung der Anogenitalregion)
Blutentnahme (auch bei Lanzettenblutentnahme)*
Einsetzen von Gefäßzugängen* / periphervenösen Verweilkanülen (PVK)* / Verabreichung von intravenösen (i. v.) Injektionen*
Manipulation an einem Gefäßzugang (in Anwesenheit von Blut)
Endotracheales Absaugen (CAVE: für offene Systeme sterile Handschuhe)
Notfallbehandlung (in „unklaren/ungeordneten Situationen“) in zentralen Notaufnahmen oder dem Rettungsdienst
Indirekter PatientenkontaktUmgang mit Ausscheidungen und Erbrochenem
Untersuchung von nicht dekontaminierten Biomaterialien
Umgang mit Medikamentenverneblern*
Beim Verwenden von Instrumenten, die potenziell mit Blut, Sekreten und Exkreten verschmutzt werden können (z. B. vaginale Ultraschallsonden, Endoskope)
Bei der Aufbereitung von Instrumenten, die mit Blut, Sekreten oder Exkreten verschmutzt wurden (ggf. ist hier der Einsatz besonderer chemikalienbeständiger Handschuhe indiziert)
Andere medizinische TätigkeitenLabortätigkeiten, z. B. mit potenziell infektiösen*und/oder mit gentechnisch veränderten Materialien
Sonstige TätigkeitenReinigung/Desinfektion von mit Körperflüssigkeiten verschmutzten/kontaminierten Oberflächen und/oder Gegenständen
Umgang mit medizinischen Abfällen, die mit Blut, Sekreten, Exkreten oder Erbrochenem verschmutzt sind
Entsorgung von Abfallsäcken*
Beispiele für Indikationen zum Tragen medizinischer Einmalhandschuhe in Anlehnung an Epidemiologisches Bulletin S. 6

* Die in dieser Tabelle kursiv gedruckten Indikationen zum Tragen medizinischer Einmalhandschuhe könnten zukünftig nach einrichtungsindividueller Risikoanalyse reevaluiert werden.

Es ist zu beachten, dass die Durchführung der indikationsgerechten Händedesinfektion davon unberührt bleibt.

Aktion saubere Hände „Desinfizierbarkeit von medizinischen Untersuchungshandschuhen“

Der wissenschaftliche Beirat der „Aktion Saubere Hände“ spricht sich aufgrund überzeugender Argumente hinsichtlich der Kostenreduktion und Verringerung von Umweltbelastungen für das Desinfizieren von medizinischen Untersuchungshandschuhen aus. Diese Praxis ermöglicht es, Handschuhe unter bestimmten Bedingungen zu desinfizieren, statt sie zu wechseln, was den Materialverbrauch senkt und den Arbeitsfluss verbessert. Dies trägt zur Einhaltung von Hygienestandards bei, während Ressourcen effizient genutzt werden.

Welche Handschuhe können desinfiziert werden?

In spezifisch definierten Ausnahmefällen ist es möglich, die Desinfektion bereits getragener Handschuhe anstelle eines Wechsels durchzuführen. Dies gilt, wenn Nitrilhandschuhe oder ähnliche, nach EU-Norm EN374 chemikalienbeständige Handschuhe verwendet werden, die keine sichtbare Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten aufweisen.

Wichtig: Es darf jedoch eine maximale Tragedauer der Handschuhe von 30 Minuten nicht überschritten werden und die Handschuhflächen dürfen höchstens fünfmal desinfiziert werden. Weiterführende Informationen zum Desinfizieren von medizinischen Untersuchungshandschuhen und den Voraussetzungen können Sie im Positionspapier nachlesen.

Autor: Thomas Steppberger