Nichtionisierende Strahlung wird sowohl für medizinische Behandlungen (z. B. Korrektur der Sehfähigkeit durch Laserstrahlen) als auch für kosmetische (nichtmedizinische) Behandlungen (z. B. Haarentfernung) angewendet. Die gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung unterscheiden sich je nach Behandlungsart:
- Der Umgang mit nichtionisierender Strahlung für medizinische Behandlungen ist in der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) abgebildet
- Beim Einsatz von nichtionisierender Strahlung (z. B. mit Lasergeräten, Hochfrequenzgeräten, Niederfrequenzgeräten, Ultraschallgeräten) bei kosmetischen Behandlungen greift die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).
Die wichtigsten FAQs zu nichtionisierenden Strahlungen:
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