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Neue Qualitätsmanagement Richtlinie des G-BA seit Dezember 2020 in Kraft – Instrument zur Prävention

Am 09.12.2020 ist die geänderte QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. Künftig sollen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ und Kliniken ein neues Qualitätsmanagementinstrument etablieren. Dieses hat zum Ziel, möglichen Missbrauch oder Gewalt vorzubeugen, zu erkennen, darauf zu reagieren und zu verhindern. Damit sollen Kinder und Jugendliche sowie hilfsbedürftige Personen besser geschützt werden. Abhängig von Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel sind vorbeugende und intervenierende Maßnahmen zu ergreifen.

Was sind die vorbeugenden Maßnahmen zur Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt?

Unabhängig davon, ob Sie in Ihrer Einrichtung Patienten behandeln, die Opfer interpersoneller Gewalt sind, sieht die neue QM-Richtlinie vor, dass Hilfestellungen zur Gewaltprävention vorgehalten werden. Dazu gehören u.a.:

  • Bereitstellen von Informationsmaterialien
  • Erstellen von Listen mit Kontaktadressen
  • Durchführung von Schulungen/Fortbildungen
  • Erstellen von Interventionsplänen und/oder Schutzkonzepten

Einrichtungsintern sieht die QM-Richtlinie die Sensibilisierung des Teams zum spezifischen Vorgehen vor. Ein wertschätzender Umgang miteinander und Motivation zu gewaltfreier Sprache sollten in dem Zusammenhang selbstverständlich praktiziert werden.

Die erforderlichen Dokumente zur Umsetzung der Gewaltprävention haben wir für Sie erstellt. Sie können diese hier downloaden.

Intervenierende Maßnahmen – Erkennen, Ansprechen, Dokumentieren

Werden Sie in Ihrer Einrichtung von Patienten aufgesucht, die Anzeichen körperlicher oder sexualisierter Gewalt aufweisen, ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Denn Ihre Beobachtungen können ein zivil- oder sozialrechtlicher Beleg sein und sogar strafrechtliche Verfahren unterstützen.

  • Erkennen: Fallen Ihnen Verletzungen, z. B. im Kopf-, Hals- oder Mundbereich auf oder beobachten Sie auffälliges Verhalten?
  • Ansprechen: Fragen Sie nach der Ursache der Verletzungen. Versuchen Sie dabei eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, indem sie beispielsweise darauf hinweisen, dass der Patient sich in einem geschützten Raum befindet und Sie der Schweigepflicht unterliegen.
  • Dokumentieren: Informieren Sie den Patienten über die Notwendigkeit der Dokumentation, die dazugehörigen Bestandteile wie z. B. Anfertigung von Fotoaufnahmen und holen die Einwilligung dazu ein. Bieten Sie eine Kopie der Dokumentation an. Achten Sie darauf, dass die Angaben zum Vorfall in den Worten des Patienten wiedergegeben sind. Dokumentieren Sie außerdem genau die diagnostischen Maßnahmen, z. B. Röntgenaufnahmen und beschreiben Sie alle Verletzungen (Wo? Was? Wie?). Zur Dokumentation der Verletzungen gehören auch zusätzliche Beschwerden wie z. B. Schwindel, Übelkeit, Ohrensausen. Zum Abschluss sollten Sie prüfen, ob eine Überweisung an einen Facharzt, die Vermittlung an eine Beratungsstelle/die Polizei oder weitere Hinweise und Informationen hilfreich für den Betroffenen sind. Dokumentieren Sie dies ebenfalls.

WICHTIG: Verneint ein Patient Gewalt erfahren zu haben oder willigt nicht in die Dokumentation ein, erfolgt lediglich eine Notiz in der Patientenakte. Gegebenenfalls können Sie noch eine Überweisung an einen Facharzt veranlassen und Informationen anbieten.

Legen Sie ein Schutzkonzept für Übergriffe aufs Personal fest

Leider sind auch Ihre Mitarbeitenden z. T. verbalen Übergriffen oder im schlimmsten Fall physischen Angriffen ausgesetzt. Diese stellen Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dar und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden. Beugen Sie Übergriffen vor, indem Sie entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören z. B.:

  • Technisch: Zugangssperren bzw. Türen mit Zugangscode; Vermeidung von Gegenständen, die potenziell als Waffe benutzt werden könnten
  • Organisatorisch: Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen; Hausordnung festlegen (Alkoholverbot, Hinweis auf Sanktionen)
  • Personenbezogen: Durchführung von Schulungen z. B. zu Techniken des Konfliktmanagements und der Deeskalation

Wichtig für Zahnärzte in Bayern: Die KZVB ist seit 2021 verpflichtet, bei 4 % zufällig ausgewählter Zahnarztpraxen eine zweijährige Stichprobe zum Umsetzungsstand der QM-Richtlinie durchzuführen. Die erste Prüfung erfolgt im Sommer 2021!

Für ausführlichere Informationen zur Umsetzung der QM-Richtlinie bietet Ihnen die kraussakademie am 19.05.2021 das Webinar „QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)“, um Sie kompakt über die zentralen und relevanten Änderungen zu informieren. Sie bekommen wertvolle Hinweise zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen und erfahren, wie Sie diese mit wenig Aufwand in Ihr bestehendes QM-System integrieren.