Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, wie schnell ein neuartiges Virus auftreten und sich verbreiten kann. Gegen SARS-CoV-2 existiert in der Bevölkerung keine oder nur sehr geringe Immunität. Das heißt, dass plötzlich viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken oder wegen der Betreuung von Familienmitgliedern ausfallen können. Gleichzeitig sind Sie im Gesundheitswesen wichtige Anlaufstellen für die Bevölkerung.
Erstellen Sie daher zur Sicherstellung Ihrer Arbeitsabläufe einen Pandemieplan auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Folgende Punkte sollte dieser mindestens enthalten:
- Zuständigkeiten und Ansprechpartner
- Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz
- Handlungsanweisungen bei Krankheitssymptomen
Der Pandemieplan stellt eine Arbeitsanweisung dar. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten daher unbedingt zu den Inhalten des Pandemieplans und dokumentieren Sie, dass die Inhalte vermittelt und verstanden wurden.
Das Beraterteam der kraussfirmengruppe GmbH & Co. KG unterstützt Sie natürlich ebenfalls bei der Aktualisierung oder Erstellung des Pandemieplans. Entweder beim nächsten Termin vor Ort oder bei einer Videokonferenz beraten wir Sie gerne. Außerdem haben wir Ihnen einen allgemeinen Pandemieplan zum Download bereitgestellt: https://kraussakademie.de/wp-content/uploads/2020/09/Pandemieplan-Schutz-und-Hygienekonzept.docx