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Rückruf für Atemschutzmasken „siegmund AIR QUEEN Breeze Mask“ des Herstellers Toptec – Mangelhafte Schutzwirkung

Der Hersteller TOPTEC Co., Ltd. ruft seit dem 22.07.2022 die FFP-2 Atemschutzmaske „siegmund AIR QUEEN Breeze Mask“ zurück. Grund hierfür ist, dass der Filterdurchlass bei den betroffenen Chargen ungefähr bei jeder zweiten Atemschutzmaske deutlich über dem für FFP-2 Atemschutzmasken maximal zulässigen Durchlass von 6 % liegt.

Folgende Chargen (Lotnummern EAN-Code) sind hiervon betroffen:

LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL GTIN: 4260698610233

Die Lotnummer ist auf der Rückseite der Verpackung ganz unten (siehe gelbe Markierung) abzulesen.

Informationen zum Verkaufszeitraum wie auch Handlungsempfehlungen für Nutzende werden keine gegeben. Daher kann eine Reklamation bei der jeweiligen Verkaufsstelle mit Hinweis auf die Untersagungsverfügung oder eine Rücksendung an den Hersteller sinnvoll sein. Veröffentlicht wurde die Untersagungsverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim am 22.07.2022 durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Laut Hersteller sind die seit kurzem vertriebenen FFP-2 Atemschutzmasken „siegmund Air QUEEN Breeze Mask“ mit der CE Kennzeichnung 1008 davon nicht betroffen.

Quelle: www.baua.de