Seit Anfang des Jahres 2020 finden in Bayern erneut schwerpunktmäßige Kontrollen zur Aufbereitung von Medizinprodukten durch das Gewerbeaufsichtsamt statt.
Im ersten Quartal 2020 werden Zahnarztpraxen fokussiert. Überprüfungen erfolgen in Form von Praxisbegehungen, mit und ohne Vorankündigung.
Im Mittelpunkt steht die sachgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten auf Grundlage der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.
Die Behördenvertreter überzeugen sich vor allem von der gesetzeskonformen Umsetzung folgender Punkte:
- Richtige Risikoeinstufung der Medizinprodukte
- Vollständigkeit des Medizinprodukte–Bestandsverzeichnisses
- Detaillierte Standard–Arbeitsanweisungen
- Nachweise zu Routinekontrollen und Validierungen
- Vorliegen der aktuellen Sachkenntnis beim aufbereitenden Personal
Liegt die Sachkenntnis nicht vor, muss ein entsprechender Lehrgang besucht werden. Die Inhalte des in der Regel 40-stündigen Kurses bietet die kraussakademie in einem kompakten 3-tägigen Sachkundelehrgang an. Alle relevanten Themen sind enthalten und an Ihre Bedürfnisse angepasst.