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Trinkwasseruntersuchungen in medizinischen Einrichtungen

Erscheinungsdatum – 13.03.2024

Gewährleistung der Trinkwasserqualität in Gesundheitseinrichtungen

Insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ist die Qualität des Trinkwassers von größter Bedeutung. Patienten mit geschwächtem Immunsystem sind anfälliger für Infektionen, weshalb hier höchste Standards gelten müssen. Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen helfen dabei, sicherzustellen, dass das Wasser in diesen Einrichtungen den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und keine Risiken für die Patienten und die Mitarbeitenden darstellt.

Um prophylaktisch einer Kontamination der Trinkwasserinstallation durch Stagnationsleitungen entgegenzuwirken, müssen Trinkwasserentnahmestellen, die sehr selten oder nicht genutzt werden, alle 72 Stunden dokumentiert (Spülplan) gespült werden.

Wasserspülungen werden im Warm- und Kaltwasser jeweils bis zur Temperaturkonstanz durchgeführt.

Was wird bei Trinkwasseruntersuchungen überprüft?

Bei Trinkwasseruntersuchungen werden verschiedene Parameter überprüft, darunter:

  1. Mikrobiologische Parameter: Hierzu gehören die Überprüfung auf Bakterien wie E. coli, Pseudonomaden und coliforme Bakterien sowie auf Viren und Parasiten.
  2. Warmwasserkeime: Legionellen
  3. Chemische Parameter: Dazu zählen die Konzentrationen von Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber, aber auch von Pestiziden, Herbiziden und anderen chemischen Verbindungen.
  4. Physikalische Parameter: Diese umfassen unter anderem den pH-Wert, die Trübung und die Temperatur des Wassers.

Welche Einrichtungen müssen regelmäßig Kaltwasserkeimanalysen durchführen?

  • Arzt- und Zahnarztpraxen an risikoorientierten Stellen, wie Aufbereitungseinheiten und Personalräumen (1x jährlich)
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an definierten Stellen zur orientierenden Untersuchung (1 x jährlich) je nach Größe der Einrichtung ist ein detaillierter Probenahmeplan zu erarbeiten.
  • Einrichtungen in der Betreuung von Kindern und Behinderten an risikoorientierten Stellen, wie Personalräumen oder Zentralküchen (1 x jährlich)
  • Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. (Warmwasserkeimanalysen)
  • Zahnarztpraxen an allen Behandlungseinheiten auch mit Bottle System (1 x jährlich)
  • HNO-Praxen an allen Behandlungseinheiten (1 x jährlich)
  • Medizinische oder gewerblich genutzte Einrichtungen, wenn sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (1 x jährlich)

Ausnahmen für die Beprobung auf Legionella spec. (Warmwasserkeimanalysen):

  • Ein- und Zweifamilienhäuser in privater Nutzung
  • wenn eine zentrale Warmwasserversorgung mit weniger als 400 l vorgehalten wird
  • wenn die Wasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle weniger als 3 Liter beträgt

Welche mikrobiologische Parameter müssen eingehalten werden:

www.akipev.de
www.akipev.de

Arztpraxen fallen in den rot umrandeten Bereich, OP/Eingriffsräume müssen die Anforderungen für Hochrisikobereiche erfüllen.

Was ist zu tun, wenn der mikrobiologische Grenzwert bzw. der technische Maßnahmenwert nicht eingehalten wird?

Bei einer Überschreitung der Werte besteht Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt.

Die Meldung wird durch das analysierende Wasserlabor durchgeführt, zusätzlich muss eine Meldung durch den Betreiber der Trinkwasserinstallation erfolgen.

Das weitere Vorgehen wird mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt, das je nach Kontaminationsgrad verschiedene Maßnahmen vorsehen kann.

Hierzu können zählen:

  • weiterführende Untersuchung zur Bestimmung des Entstehungsortes bzw. der Ausbreitung der Kontamination
  • die Erstellung einer Gefährdungsanalyse durch einen Fachhandwerksbetrieb
  • Spül- oder Desinfektionsmaßnahmen je nach Schwere der Kontamination
  • ggf. aussprechen eines Duschverbotes bei schwerer Kontamination

Eine regelmäßige Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird bis zur Behebung der Kontamination erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beprobung Ihrer Trinkwasserversorgungsanlagen im Rahmen unserer Beratungstermine vor Ort. Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen unter info@kraussmanagement.de gerne weiter!

Autor: Thomas Steppberger