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Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 19. März 2022

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass auch ohne eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin im Betrieb umgesetzt werden müssen.

Ebenfalls am 24.11.2021 wurde die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Die bisher bestehenden Anforderungen werden damit verlängert und müssen nach wie vor umgesetzt werden, u.a.

  • Erstellung und Aktualisierung der Corona-Gefährdungsbeurteilung
  • Testangebotspflicht durch den Arbeitgeber
  • AHA-L-Regelungen inklusive Regelungen zur Maskenpflicht
  • Reduktion betriebsbedingter Personenkontakte
  • Angebot von Home-Office Möglichkeiten

Sollten Sie Fragen zu den Themen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@kraussakademie.de oder kontaktieren Sie uns unter 08294 / 511 48 21.