Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass auch ohne eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin im Betrieb umgesetzt werden müssen.
Ebenfalls am 24.11.2021 wurde die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht.
Die bisher bestehenden Anforderungen werden damit verlängert und müssen nach wie vor umgesetzt werden, u.a.
- Erstellung und Aktualisierung der Corona-Gefährdungsbeurteilung
- Testangebotspflicht durch den Arbeitgeber
- AHA-L-Regelungen inklusive Regelungen zur Maskenpflicht
- Reduktion betriebsbedingter Personenkontakte
- Angebot von Home-Office Möglichkeiten
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