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Pflichtunterweisung Arbeitsschutz

Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1

Der Schutz von Mitarbeitenden vor Arbeitsunfällen, gesundheitlichen Risiken und Gefährdungen ist eine gesetzliche Pflicht jeder Einrichtung. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich im Arbeitsschutz unterwiesen werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Tätigkeitsbereich oder individuellen Vorkenntnissen.

Die jährliche Unterweisung vermittelt grundlegende Inhalte, aktuelles Wissen zu Gefährdungen am Arbeitsplatz und Maßnahmen zur Prävention. Sie unterstützt Arbeitgeber dabei, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden, Risiken zu reduzieren und sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

Unsere jährliche Pflichtunterweisung Arbeitsschutz wird vollständig online im E-Learning-Format durchgeführt und ermöglicht eine flexible, effiziente und rechtssichere Unterweisung – orts- und zeitunabhängig.

 

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungspflicht
  • Orts- und zeitunabhängige Durchführung mit automatischer Teilnahmebescheinigung
  • Inhalte und Module auf Ihre Fachrichtung zugeschnitten
  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern
  • Automatische Aktualisierung der jährlichen Pflichtunterweisung Arbeitsschutz (Laufzeit: 12 Monate)

Inhalte

  • Modul: Arbeits- und Wegeunfälle
  • Modul: Gewalt und Aggression gegenüber Beschäftigten
  • Modul: Berufskrankheiten
  • Modul: Hygiene
  • Modul: Nadelstichverletzung
  • Modul: Alleinarbeit
  • Modul: Mutterschutz
  • Modul: Jugendarbeitsschutz
  • Modul: Suizidalität
  • Modul: Gefahrstoffe
  • Modul: Flüssiger Stickstoff und Stickstoffbehälter
  • Modul: Zytostatika
  • Modul: Stolpern, Rutschen, Stürzen
  • Modul: Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz
  • Modul: Rückenbelastende Tätigkeiten
  • Modul: Hitzeschutz
  • Modul: Brandschutz

Ggf. Zusatzmodule je nach Fachrichtung

Nach jedem Modul erfolgt ein kurzer Kenntnis-Check.

 

Format

  • E-Learning über unsere digitale Lernplattform
  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Orts- und zeitunabhängig
  • Download-Bereich mit hochwertigen Unterlagen

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Kliniken
  • Therapeutische Praxen
  • Friseurhandwerk
  • Beauty und Wellness
  • Beratung und Betreuung
  • Pflege
  • Tiermedizin
  • Pharmazie
  • Kinderbetreuung
  • Bildung
  • Schädlingsbekämpfung

Teilnehmende

Alle Mitarbeitenden einer Einrichtung oder eines Betriebes – unabhängig von Position, Abteilung oder Arbeitsumfang.

Zulassungsvoraussetzungen

Keine.

Abschluss

Die Unterweisung schließt mit einem Kenntnis-Check ab.Die Teilnahmebestätigung setzt eine erfolgreiche Bearbeitung des Kenntnis-Checks sowie das vollständige Durchlaufen aller Module voraus.Nach bestandenem Kenntnis-Check erhalten die Teilnehmenden automatisch eine Teilnahmebestätigung.

Wie funktioniert es?

    1. Kurs anfragen und Angebot erhalten
    2. Angebot annehmen
    3. Zugang erhalten
    4. Lernen im eigenen Tempo starten
    5. Fortschritt & Teilnahmebestätigung automatisch erhalten

    Wir übernehmen die Einrichtung für Sie – alle Informationen und Zugänge erhalten Sie bequem per E-Mail und Sie und Ihr Team kann sofort mit dem E-Learning starten.

    Alle weiteren Informationen zu unserem E-Learning-Format in der digitalen Lernumgebung erhalten Sie hier.

    Gebühren & Anmeldung

      Sie möchten die Pflichtunterweisung Arbeitsschutz in Ihrer Einrichtung durchführen? Füllen Sie einfach das Formular aus und holen Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot ein.

      • Nach Ihrer Zusage zum Angebot erhalten Sie eine Rechnung und alle weiteren Informationen mit Ihrem Zugang

      Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Veranstaltung erreichen Sie uns unter: info@kraussakademie.de oder gerne telefonisch unter: 08293 9508021

      Termine 

      Alle Termine

      Buchung

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      Termin frei wählbar

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      Webcast

      Details

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      Häufig gestellte Fragen

      Ist die Unterweisung wirklich jedes Jahr verpflichtend?

      Ja. Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

      Wer muss unterwiesen werden?

      Alle Mitarbeitenden – unabhängig von Position, Abteilung oder Arbeitsumfang.

      Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

      Ja, die Dokumentation ist verpflichtend und wird von Behörden und Unfallversicherungsträgern geprüft.