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Ausbildung zum BEM-Beauftragten (m/w/d)

Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167 (2) SGB IX

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, müssen Sie als Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Unsere Ausbildung zum BEM-Beauftragten qualifiziert Sie, das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrer Einrichtung kompetent einzuführen und die geltenden Anforderungen umzusetzen.
In der Schulung lernen Sie praxisorientierte Strategien und bewährte Methoden kennen, um den individuellen Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden gerecht zu werden und deren Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bestmöglich zu unterstützen. Sie erhalten das nötige Fachwissen, um individuelle Rückkehrgespräche zu führen, Maßnahmen zur Arbeitsplatzanpassung zu identifizieren und gemeinsam mit den Betroffenen umzusetzen.
Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Rüstzeug zu geben, um das Betriebliche Eingliederungsmanagement effektiv und mit Einfühlungsvermögen in Ihrer Einrichtung umzusetzen. Mit unserer Ausbildung werden Sie zum kompetenten BEM-Beauftragten, der dazu beiträgt, die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und den Erfolg Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Einrichtung zu sichern

Ihr Nutzen

  • Kompakte Vermittlung der Aufgaben, Anforderungen sowie der Rechte und Pflichten des BEM-Beauftragten
  • Erarbeitung individueller Strategien zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Mitarbeitender
  • Aufbau einer achtsamen und vertrauensvolle Gesprächsbasis für betroffene Mitarbeitende

Teilnehmende

Personen, die sich in der Einrichtung mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement beschäftigen, BEM-Beauftragte, Personaler

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

  • rechtliche Anforderungen des § 167 (2) SGB IX
  • Abgrenzung des BEM zu Krankenrückkehrgesprächen
  • Arbeitsrechtliche Bedeutung des BEM
  • BEM-Prozess und Beteiligte im Unternehmen
  • Datenschutzfragen
  • Schaffung von Akzeptanz im Unternehmen
  • Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Hamburger Modell)
  • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
  • Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Gesprächsführung mit erkrankten Mitarbeitenden
  • Typische Fallbeispiele aus der Praxis
  • Tipps und Tricks zur erfolgreichen Umsetzung von BEM

Häufig gestellte Fragen

Wer darf BEM-Beauftragter werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende BEM-Beauftragter werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Qualifikation. Diese können Sie durch Teilnahme an unserer Ausbildung erlangen.

Was macht ein BEM-Beauftragter?

Der BEM-Beauftragte ist für die Koordination, Steuerung und Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen verantwortlich. BEM-Beauftragte sind direkte Ansprechpartner für betroffene Mitarbeitende und Leitungen.

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Mo, 14.10.2024

9.00 – 15.00 Uhr

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Details

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