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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (m/w/d)

Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1

Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, müssen gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1, Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich innerhalb eines Tages zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden zu lassen. Damit erlernen Sie nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Anforderungen zu erfüllen und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Im Webinar werden Sie mit den Aufgaben, Anforderungen sowie den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut gemacht. Der auf Ihre Branche abgestimmte Inhalt, ermöglicht es Ihnen, kompetent als Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Unternehmen auf eine sichere Arbeitsumgebung, sichere Prozesse sowie die Verwendung von vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu achten.

Ihr Nutzen

  • Erstschulung innerhalb eines Tages
  • Hoher Branchenbezug
  • Umfassende Vorbereitung auf Aufgaben und Anforderungen

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Kliniken
  • Therapeutische Praxen
  • Pflege
  • Tiermedizin
  • Pharmazie

Teilnehmende

Diese Schulung richtet sich an Personen aus allen Branchen, die die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernommen haben oder übernehmen werden.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • rechtliche Grundlagen
  • staatlicher Arbeitsschutz
  • Unfallversicherungsträger und Aufsichtsbehörden

Das Netzwerk für den Arbeitsschutz

  • Unternehmer
  • Führungskraft
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Arbeitnehmervertretung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Arbeitsschutzausschuss

Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

  • Keine juristische Verantwortung
  • Auswahlkriterien
  • Rechtsvorschriften für die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Einbindung in die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten

Betriebliche Sicherheitsprobleme erkennen & erfolgreich vorbeugen

  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Klare Absprachen: Ziele und Aufgabenbereiche
  • Möglichkeiten: Beraten, vermitteln, gestalten

Häufig gestellte Fragen

Welche Ausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Der Sicherheitsbeauftragte benötigt für seine Aufgaben aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Diese können durch eine spezielle Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten erlangt werden. Unser 1-tägiges Online-Seminar erfüllt alle Anforderungen gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift.

Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter zur Schulung?

Die Kenntnisse des Sicherheitsbeauftragten sollten laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre aktualisiert werden. Wir bieten eine entsprechende Fortbildung hierzu an.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Jeder Mitarbeitende kann Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht.

Welche Aufgaben hat der Sicherheitsbeauftragte?

Der Sicherheitsbeauftragte hat im Unternehmen die Aufgabe, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf zu reagieren. Mängel und Unfallgefahren sollen Arbeitgeber oder Vorgesetzten gemeldet werden und Verbesserungen angeregt werden.

Kann der Sicherheitsbeauftragte juristisch belangt werden?

Sicherheitsbeauftragte haben gemäß § 22 SGB VII keine Weisungsbefugnis. Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden.

Termine

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Mo, 18.03.2024

9.00 – 16.00 Uhr

Webinar

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3

Do, 18.07.2024

9.00 – 16.00 Uhr

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3

Do, 07.11.2024

9.00 – 16.00 Uhr

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