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BGW-Fortbildung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell

Fortbildung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW

Nach der Erstschulung im Rahmen des Unternehmermodells müssen sich Teilnehmende gemäß den Vorschriften der BGW im regelmäßigen Abstand von spätestens 5 Jahren fortbilden. Diese Fortbildungspflicht dient dazu, sicherzustellen, dass Sicherheits- und Gesundheitsbelange am Arbeitsplatz immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen verlieren Teilnehmende das Recht auf die alternative Betreuung und haben die Pflicht zur Regelbetreuung.

Durch regelmäßige Fortbildungen können Sicherheits- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und effektive Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Erhöhen Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen mit unserer Fortbildung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Schulung, um Ihre Mitarbeiter über aktuelle Arbeitsschutzbestimmungen und bewährte Praktiken zu informieren.

Mit unserem praxisorientierten Kurs halten wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsschutz auf dem Laufenden und vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen. Neben der Erfüllung Ihrer rechtlichen Verpflichtungen bietet Ihnen unsere Online-Fortbildung den Vorteil die Anforderungen der BGW schnell, kosteneffizient und bequem umzusetzen. Damit sparen Sie nicht nur Kosten, sondern optimieren auch Ihre Arbeitsabläufe.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen schnellen Überblick über Änderungen und Neuerungen im Arbeitsschutz.
  • Die Teilnahme am Webinar ermöglicht Ihnen, weiterhin am Modell der bedarfsorientierten Betreuung teilzunehmen.
  • Unser Medienmix aus Webinar, aktualisierten Unterlagen der BGW, Servicehotline und hilfreichen Musterdokumente, ermöglicht Ihnen ein sofortiges Umsetzen der geforderten Inhalte.
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Inhalte

  • Auffrischung Ihrer Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Überblick über zentrale Änderungen und Neuerungen
  • Erfahrungsaustausch zur Gefährdungsbeurteilung
  • Erfahrungsaustausch zur bedarfsorientierten Betreuung

Teilnehmende

Inhaber und Inhaberinnen kleiner BGW-versicherter Einrichtungen.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Therapeutische Praxen
  • Friseurhandwerk
  • Beauty und Wellness
  • Beratung und Betreuung
  • Pflege
  • Tiermedizin
  • Pharmazie
  • Kinderbetreuung
  • Bildung

Häufig gestellte Fragen

Ist die Fortbildung im Unternehmermodell Pflicht?

Ja, um weiterhin an der bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) teilnehmen zu können, müssen Sie fünf Jahre nach der Erstschulung, eine Fortbildung besuchen. Versäumen Sie die Frist, wechseln Sie automatisch in die Regelbetreuung.

Kann an der Fortbildung auch eine andere Person teilnehmen als an der Erstschulung?

Nein, die Teilnahme an der Erstschulung und an der Fortbildung ist personenbezogen. Das bedeutet, an der Fortbildung können nur Personen teilnehmen, die einen Nachweis über die Erstschulung erbringen können. Soll eine andere Person, wie bisher, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen organisieren, muss diese Person zunächst eine Erstschulung besuchen.

Wie werde ich an meine Fortbildung erinnert?

Sie können sich gerne auf Wunsch für unser Recall-System registrieren lassen. Kontaktieren Sie uns per Telefon (08294/511 48 21) oder per Mail an info@kraussakademie.de und wir erinnern Sie bequem per E-Mail an Ihre Fortbildung.

Ich habe meine Erstschulung bei einem anderen Anbieter absolviert. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja, Sie können den Anbieter für Ihre Fortbildung selbst auswählen. Sollten Sie die Erstschulung nicht bei uns absolviert haben, benötigen wir einen Nachweis über die Erstschulung, z.B. eine Kopie Ihres Zertifikats / Teilnahmebestätigung.

In welchen Abständen muss die Fortbildung aktualisiert werden?

Die Fortbildung muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.

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