Pflichtunterweisung Datenschutz
Effektive Schulung nach DSGVO für Sie und Ihr Team
Seit Mai 2018 ist es für alle Mitarbeitenden, die mit sensiblen Daten umgehen, verpflichtend, sich regelmäßig fortzubilden. Es ist wichtig, alle Angestellten, die in die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind, zu sensibilisieren, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko besteht, gegen die DSGVO und andere Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Unser Webcast ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Teilnahme, ideal für den hektischen Arbeitsalltag.
Sie profitieren von praxisnahen Inhalten, die von rechtlichen Rahmenbedingungen über Datenschutz-Grundlagen bis hin zu spezifischen Themen wie Beschäftigtendatenschutz und Datenlöschung reichen. Besonders wertvoll sind die realitätsnahen Fallbeispiele, die den Umgang mit personenbezogenen Daten im Praxisalltag veranschaulichen. Diese Art der Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern sensibilisiert Ihre Mitarbeitenden auch für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten.
Unsere jährliche Pflichtunterweisung Datenschutz wird vollständig online im E-Learning-Format durchgeführt und ermöglicht eine flexible, effiziente und rechtssichere Unterweisung – orts- und zeitunabhängig.
Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungspflicht
- Orts- und zeitunabhängige Durchführung mit automatischer Teilnahmebescheinigung
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden
- Automatische Aktualisierung der jährlichen Pflichtunterweisung Arbeitsschutz (Laufzeit: 12 Monate)
Inhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Einblick in die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
- Datenschutz-Grundlagen
- Beschäftigungsdatenschutz: Spezifische Datenschutzaspekte im Umgang mit Mitarbeiterdaten
- Typische Datenschutzmängel: Identifikation und Vermeidung gängiger Datenschutzfehler
- Datenschutz bei Webseiten und elektronischer Kommunikation
- Richtlinien und Verfahren zur sicheren Datenlöschung
- Mobiles Arbeiten, Telearbeiten und Homeoffice
⇒ Nach jedem Modul erfolgt ein kurzer Kenntnis-Check.
Format
- E-Learning über unsere digitale Lernplattform
- Dauer: ca. 1 Stunde
- Download-Bereich mit hochwertigen Unterlagen
Branchen
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Kliniken
- Pflegeeinrichtungen
- Therapeutische Praxen
- Beratung und Betreuung
Teilnehmende
Verpflichtend für alle Mitarbeitenden, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Keine.
Abschluss
Die Unterweisung schließt mit einem Kenntnis-Check ab. Die Teilnahmebestätigung setzt eine erfolgreiche Bearbeitung des Kenntnis-Checks sowie das vollständige Durchlaufen aller Module voraus. Nach bestandenem Kenntnis-Check erhalten die Teilnehmenden automatisch eine Teilnahmebestätigung.
Wie funktioniert es?
- Kurs anfragen und Angebot erhalten
- Angebot annehmen
- Zugang erhalten
- Lernen im eigenen Tempo starten
- Fortschritt & Teilnahmebestätigung automatisch erhalten
Wir übernehmen die Einrichtung für Sie – alle Informationen und Zugänge erhalten Sie bequem per E-Mail und Sie und Ihr Team kann sofort mit dem E-Learning starten.
Alle weiteren Informationen zu unserem E-Learning-Format in der digitalen Lernumgebung erhalten Sie hier.
Gebühren & Anmeldung
Füllen Sie einfach das Formular aus und holen Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot ein. Nach Ihrer Zusage zum Angebot erhalten Sie eine Rechnung und alle weiteren Informationen mit Ihrem Zugang
Technische Voraussetzungen
- PC, Laptop, Tablet/iPad, Smartphone
- Aktuelle Browserversion
- Stabile Internetverbindung
- Technischer Support bei Fragen oder Problemen
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss eine Datenschutzunterweisung durchgeführt werden?
Die Schulung der Mitarbeitenden im Bereich Datenschutz sollte innerhalb eines Zeitraums von einem bis zwei Jahren erfolgen bzw. auf den neuesten Stand gebracht werden.
Wer muss eine Datenschutzunterweisung machen?
Die Verantwortung für die Durchführung von Datenschutzschulungen und -unterweisungen liegt in der Regel beim datenschutzrechtlichen Verantwortlichen, üblicherweise dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird häufig an eine interne oder externe Stelle delegiert. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kann ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut werden.


