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Datenschutzunterweisung

Effektive Schulung nach DSGVO für Sie und Ihr Team

Seit Mai 2018 ist es für alle Mitarbeitenden, die mit sensiblen Daten umgehen, verpflichtend, sich regelmäßig fortzubilden. Es ist wichtig, alle Angestellten, die in die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind, zu sensibilisieren, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko besteht, gegen die DSGVO und andere Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Unser Webcast ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Teilnahme, ideal für den hektischen Arbeitsalltag.
Sie profitieren von praxisnahen Inhalten, die von rechtlichen Rahmenbedingungen über Datenschutz-Grundlagen bis hin zu spezifischen Themen wie Beschäftigtendatenschutz und Datenlöschung reichen. Besonders wertvoll sind die realitätsnahen Fallbeispiele, die den Umgang mit personenbezogenen Daten im Praxisalltag veranschaulichen.
Diese Art der Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern sensibilisiert Ihre Mitarbeitenden auch für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten.

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Einblick in die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
  • Datenschutz-Grundlagen
  • Beschäftigungsdatenschutz: Spezifische Datenschutzaspekte im Umgang mit Mitarbeiterdaten
  • Typische Datenschutzmängel: Identifikation und Vermeidung gängiger Datenschutzfehler
  • Datenschutz bei Webseiten und elektronischer Kommunikation
  • Richtlinien und Verfahren zur sicheren Datenlöschung
  • Mobiles Arbeiten, Telearbeiten und Homeoffice
  • Corona und Datenschutz

Teilnehmende

Verpflichtend für alle Mitarbeitenden, die personenbezogene Daten verarbeiten

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Kliniken
  • Pflegeeinrichtungen
  • Therapeutische Praxen
  • Beratung und Betreuung

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Webcast pro Person buchen oder genügt eine Buchung für meine Einrichtung?

Sie buchen die Schulung einmal für Ihre Einrichtung und können den Webcast gemeinsam im Team absolvieren oder Sie senden den Link an Ihre Mitarbeitenden.

Wie oft muss eine Datenschutzunterweisung durchgeführt werden?

Die Schulung der Mitarbeitenden im Bereich Datenschutz sollte innerhalb eines Zeitraums von einem bis zwei Jahren erfolgen bzw. auf den neuesten Stand gebracht werden.

Wer muss eine Datenschutzunterweisung machen?

Die Verantwortung für die Durchführung von Datenschutzschulungen und -unterweisungen liegt in der Regel beim datenschutzrechtlichen Verantwortlichen, üblicherweise dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird häufig an eine interne oder externe Stelle delegiert. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kann ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut werden.

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