Logo km
Logo ak
Logo kf

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (m/w/d)

Auffrischung der Kenntnisse gemäß § 20 DGUV V1 (6)

Die Arbeitsschutzanforderungen befinden sich in laufender Entwicklung, nicht zuletzt durch aktuelle Themen, wie die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen und das Thema Corona. Als Sicherheitsbeauftragter ist es unerlässlich, stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein!

§ 20 DGUV V1 (6) fordert, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig Fortbildungen besuchen, um ihren Wissensstand aktuell zu halten. Mit unserer kompakten und praxisnahen Fortbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in nur drei Stunden Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Wir informieren Sie über die Best Practices und die aktuellen Vorschriften, um Ihnen dabei zu helfen, Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragter effektiv auszufüllen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Fachwissen zu erweitern, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter erfolgreich auszuführen.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren aktuelle Änderungen und neue Anforderungen in kompakter Form
  • Effiziente und schnelle Möglichkeit, Ihre Kenntnisse aufzufrischen
  • Sie erhalten neue Impulse für eine sichere Arbeitsumgebung in Ihrem Unternehmen

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Kliniken
  • Therapeutische Praxen
  • Pflege
  • Tiermedizin
  • Pharmazie

Teilnehmende

Ausgebildete Sicherheitsbeauftragte im Rahmen ihrer wiederkehrenden Qualifizierung

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

    • Auffrischung Ihrer Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Überblick über die wichtigsten neuen Anforderungen

Schwerpunktthemen:

    • Ermitteln und Bewerten psychischer Belastungen
    • Brandschutz
    • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
    • Hautschutz

    Häufig gestellte Fragen

    Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter zur Schulung?

    Als Sicherheitsbeauftragter sollten Sie Ihren Wissensstand in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen, alle 3-5 Jahre eine Fortbildung zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse zu besuchen.

    Termine

    Alle Termine

    Bestellung

    X


    Fr, 08.11.2024

    9.00 – 12.00 Uhr

    Webinar

    Details

    3

    Inhouse Schulung anfragen

    Sie möchten diese Schulung auch Inhouse durchführen? Gerne! Fragen Sie hier Ihre Inhouse Schulung an: