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Fachkunde Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG für Meldestellenbeauftragte

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in allen Organisationen. Es deckt strafrechtlich relevantes sowie bußgeldbewehrtes Verhalten ab und dient dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten und deren Vertretungsorganen sowie sonstigen Verstößen gegen nationales und EU-Recht.

Dieses Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden haben eine „Übergangsfrist“ bis zum 17. Dezember 2023, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG müssen Meldestellenbeauftragte über „die notwendige Fachkunde“ verfügen. In unserem Webinar erhalten Sie die erforderlichen Kenntnisse über das HinSchG und der zu beachtenden Verfahrensvorschriften.

Ihr Nutzen

  • Schnelle und effiziente Möglichkeit, die geforderte Fachkunde zu erlangen
  • Sie lernen, wie Sie rechtssicher Vorgehen, klar dokumentieren, andere Funktionen (z.B. Datenschutz) einbinden und das Ergebnis an die Leitung professionell berichten.

Teilnehmende

Meldestellenbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

  • Um welche Verstöße geht es
  • Was ist bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beachten
  • Pflichten und Fristen
  • Meldewege für Whistleblower
  • Aufgaben der internen Meldestelle
  • Inhalte der Meldung
  • Schritte der Meldestelle nach Meldungseingang
  • Besondere Beachtung im Verfahren mit Whistleblowern
  • Schutz vor Falschmeldungen
  • Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Whistleblower-Richtlinie

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Mo, 10.06.2024

09.00 – 16.00 Uhr

Webinar

Details

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