Hygieneschulung für ambulante Einrichtungen/Praxen
Schulung für Personal in der Patientenbetreuung gemäß der Medizinhygieneverordnungen der Bundesländer
Medizinische Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen gemäß dem aktuellen, fachlich anerkannten Stand der Hygienepraktiken zu erbringen. Hierzu ist das gesamte Personal in der Patientenversorgung / -betreuung mindestens einmal jährlich im Themengebiet der Hygiene zu unterrichten.
Ihr Nutzen
- Schnelle und effiziente Möglichkeit, Ihre Kenntnisse aufzufrischen
- Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen
- Optimale Vorbereitung auf Behördenbegehungen
Branchen
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Dialysezentern
Teilnehmende
Unterweisungspflicht für alle medizinisch, pflegerisch und ärztlich tätigen Mitarbeitenden
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Einblick in die Mikrobiologie
- Übertragungswege und Prävention
- Händehygiene
- Hautantiseptik
- Reinigung und Desinfektion von Flächen
- Aufbereitung von Textilien
- Hygiene bei Medikamenten und Impfstoffen
- Umgang mit Sterilgut
- Anforderungen an Hygienedokumente
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Webcast pro Person buchen oder genügt eine Buchung für meine Einrichtung?
Sie buchen die Schulung einmal für Ihre Einrichtung und können den Webcast gemeinsam im Team absolvieren oder Sie senden den Link an Ihre Mitarbeitenden.
Ist eine Hygieneschulung dieser Art Pflicht?
Gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es für Einrichtungen verpflichtend, die erforderliche Qualifikation und Schulung des Personals in Bezug auf Infektionsprävention zu gewährleisten. Dies schließt Maßnahmen der Basishygiene ein.
Wie oft muss/soll so eine Hygieneschulung durchgeführt werden?
Laut der Medizinischen Hygieneverordnung (MedHygV) §12 müssen Leitungen von Einrichtungen, die Patientenversorgung anbieten, sicherstellen, dass das Personal bei Arbeitsbeginn und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die in den Hygieneplänen festgelegten Verfahrensweisen zur Infektionshygiene informiert wird.
Termine
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