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Privatliquidation nach GOÄ – Grundlagenkurs

Privatliquidation nach GOÄ – Grundlagenkurs für Neu- und Quereinsteiger, Wiedereinsteiger

Privatabrechnung – eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Absicherung Ihrer Praxis. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie als Praxismanagerin/Praxismanager oder qualifizierte MFA Ihre Privatliquidation korrekt durchführen, die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen und anwenden können. Den Versicherungen nehmen Sie damit den Wind aus den Segeln.

Nur mit fundierten Abrechnungskenntnissen können die erbrachten Leistungen optimal und vollständig in die entsprechenden Leistungspositionen umgesetzt werden. Eine exakte, vollständige und GOÄ-konforme Abrechnung der ärztlichen Leistungen sichert Ihnen neben dem wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis auch zufriedene Patienten.

Ziel der Fortbildung ist es, Ihnen ein fundiertes Basiswissen der GOÄ zu vermitteln. Die Teilnehmer erlernen die „Sprache der privatärztlichen Gebührenordnung“ zu deuten, um eine GOÄ-konforme Privatabrechnung im Rahmen des Praxismanagements zu erstellen und den Praxisumsatz zu steigern. Dieses Basisseminar ist offen für alle Fachrichtungen und richtet sich an alle (zukünftigen) Abrechner der Privatliquidation in niedergelassenen Praxen und MVZs.

Ihr Nutzen

  • Lernen Sie die Grundlagen der GOÄ (Allgemeine Bestimmungen) kennen
  • Verstehen Sie die Sprache der GOÄ (z. B. Behandlungsfall)
  • So steigern Sie Faktorsteigerungen korrekt

Teilnehmende

Personen, die die Privatabrechnung in ambulanten Gesundheitseinrichtungen übernommen haben oder übernehmen werden, u.a. Praxismanager, Medizinische Fachangestellte etc.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

  • Was Sie bei den besonderen privaten Kostenträgern beachten müssen
  • Abgreifen – Wie Sie sicher analoge Ziffern anwenden
  • Diese Beratungsziffern stellt Ihnen die GOÄ zur Verfügung
  • Worauf Sie bei der Abrechnung Ihrer Sachkosten achten müssen
  • Die wichtigsten GOÄ-Abrechnungstipps für Untersuchungen, Hausbesuche, Wegegeld, Wundversorgung, kleine chirurgische Eingriffe, Verbände, Sonografien
  • Die neuen Abrechnungsziffern der Leichenschau
  • Wehren Sie sich gegen Erstattungsablehnungen

Häufig gestellte Fragen

Wer kann nach GOÄ abrechnen?

Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Ärzte und Zahnärzte sowie andere Heilberufler, die eine entsprechende Zulassung besitzen, die Leistungen gemäß GOÄ abrechnen. Dazu gehören beispielsweise Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Heilpraktiker, sofern sie über die erforderliche Qualifikation und Berechtigung verfügen. Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen, die außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystems erbracht werden, und legt die entsprechenden Gebührensätze fest.

Für wen ist das Basis-Seminar geeignet?

Medizinische Fachangestellte (MFA), Praxismanagerinnen und Praxismanager, Inhaber/-in, Arzt/Ärztin (Neu- und Quereinsteiger, Wiedereinsteiger und alle die Ihr Grundwissen auffrischen wollen)

Termine

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Buchung

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