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BGW-Schulung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell

Erstschulung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW (Unternehmermodell)

Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt ihren versicherten Betrieben vor, gemäß § 6 ASiG und § 2 DGUV V2, eine Betreuungsform nachzuweisen. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in der Einrichtung nach dem Unternehmermodell selbst zu organisieren.
Oftmals stehen den Betrieben nur knappe finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Organisation zur Verfügung.

Sie fragen sich, wie die Arbeitsschutzbetreuung im Einzelnen funktioniert und was Sie konkret zu organisieren haben?
Der Videofilm „Schon alles geregelt?“ der BGW unter https://www.bgw-online.de/arbeitsschutzbetreuung (Dauer: 5 min, kostenlos anzuschauen) erläutert Ihnen leicht und verständlich die Zusammenhänge und Ihre Optionen.

Für die Teilnahme an der alternativen Betreuung, müssen sich Unternehmer/-innen über die BGW-Schulung qualifizieren, sowie einen Kooperationspartner der BGW für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung suchen. Durch einen entsprechenden Betreuungsvertrag sind Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schriftlich bestellt.

Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Anforderungen der BGW an den Arbeitsschutz umzusetzen.

Ihr Nutzen

  • Sie lernen die Anforderungen des Arbeitsschutzes eigenständig umzusetzen.
  • Unser Medienmix aus Webinar, Schulungsordner der BGW und Servicehotline sowie hilfreichen Musterdokumenten ermöglichen Ihnen ein sofortiges Umsetzen der geforderten Inhalte.
BGW_Logo

Inhalte

  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Biostoffe
  • Gefahrstoffe
  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Teilnehmende

Inhaber und Inhaberinnen sowie Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen BGW versicherter Einrichtungen bis 50 Mitarbeitenden, die die Erstschulung bereits absolviert haben

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Branchen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Therapeutische Praxen
  • Friseurhandwerk
  • Beauty und Wellness
  • Beratung und Betreuung
  • Pflege
  • Tiermedizin
  • Pharmazie
  • Kinderbetreuung
  • Bildung

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Diese branchenspezifisch ausgerichtete Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Regionen und Branchen offen. Arbeitgeber können sich selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifizieren und haben somit die Möglichkeit, mit Flexibilität und Eigeninitiative, den Arbeitsschutz selbst zu organisieren.

Für welche Branchen wird diese Betreuungsform angeboten?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Arztpraxen, Apotheken, Friseurbetrieben, Tier- und Zahnmedizin, Therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung & Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen.

Wie muss die BGW informiert werden?

Im Anschluss an die Schulung, wird die BGW vom Veranstalter über die Teilnahme informiert. Sie selbst müssen die BGW nicht über Ihre Teilnahme informieren.

Benötige ich einen Betreuungsvertrag?

Ja, mit der Entscheidung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung und der Erstschulung, sind Sie verpflichtet, einen Betreuungsvertrag für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung mit einem Kooperationspartner der BGW abzuschließen.

Wer darf an der Schulung teilnehmen? Nur Inhaber/-in oder auch Mitarbeiter/-in?

In der Regel übernehmen InhaberInnen, die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Betreiben Sie mehrere Betriebsstätten, können Sie dies auch an eine zuverlässige und fachkundige Person übertragen. Die BGW bietet hierzu weitere Informationen und Hinweise, sowie ein Formblatt für die Übertragung an.

Bis zur welcher Mitarbeiterzahl kann ich am Unternehmermodell teilnehmen?

Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten offen.

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Fr, 29.11.2024

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Do, 30.01.2025

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