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Neue Anleitung zur Meldung traumatischer Ereignisse seit Juli 2024

Erscheinungsdatum: 11.09.2024

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet klare Richtlinien und Unterstützung bei der Bewältigung traumatischer Ereignisse am Arbeitsplatz. Solche Ereignisse sind Notfälle, die plötzlich auftreten und starke emotionale Reaktionen wie Angst, Hilflosigkeit oder Schuldgefühle auslösen können.

Beispiele für traumatische Ereignisse:

  • Tötungsdelikte
  • Schwere Körperverletzungen durch die Einwirkung von Gewalt
  • Brandunglücke mit Schwerverletzten oder Toten
  • Suizide (z. B. von beruflich betreuten Personen oder auf Gleisen durch Züge)
  • (Raub-)Überfälle auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit
  • Sexualdelikte
  • Unfalltod oder schwere Verletzungen von Schutzbefohlenen im beruflichen Kontext
  • Schulbusunfälle mit schweren Verletzungen von Schülerinnen und Schülern

Wichtig für Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber oder die Leitung einer Einrichtung ist gemäß Fürsorgepflicht (§ 618 Abs. 1 BGB) dazu verpflichtet, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren und ihnen frühzeitig Unterstützung anzubieten. Dies kann psychologische Hilfe, Beratung oder auch eine ärztliche Behandlung umfassen. Auch Zeuginnen und Zeugen eines solchen Ereignisses sollten dabei berücksichtigt werden. Traumatische Ereignisse sollten im Unternehmen oder in der Einrichtung grundsätzlich intern festgehalten werden, ähnlich wie es bei der Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgt.

Wie melde ich traumatische Ereignisse?
Es stehen zwei Meldewege zur Verfügung, um den Unfallversicherungsträger zu informieren:

  1. Unfallanzeige: Eine gesetzlich verpflichtende Unfallanzeige muss erfolgen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Tagen eintritt oder wenn ein Schülerunfall eine ärztliche Behandlung erforderlich macht. Diese Anzeige muss in der vorgeschriebenen Form gemäß der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung erfolgen.
  2. Formlose Meldung: Auch wenn keine Anzeigepflicht besteht, ist es wichtig, traumatische Ereignisse zeitnah zu melden. Dies kann formlos, zum Beispiel telefonisch oder schriftlich, geschehen. Eine solche Meldung ist besonders wichtig, wenn Behandlungsbedarf besteht, der jedoch nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Hierbei muss jedoch die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden.

Unabhängig davon, ob eine formelle oder formlose Meldung erfolgt, haben die betroffenen Personen immer das Recht, sich selbst an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu wenden.

Eine schnelle und korrekte Meldung traumatischer Ereignisse ist entscheidend, um betroffene Personen frühzeitig zu unterstützen und die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern. Arbeitgeber sollten daher über die Meldewege und ihre Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden gut informiert sein.

Weiterführende Informationen:

Meldung traumatischer Ereignisse

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Bei wem bin ich unfallversichert?

Elektronische Meldung von Nadelstichverletzungen

Autorin: Gerda Reshetnykov