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Welche Beauftragten benötigen Sie in Ihrer Einrichtung im Bereich Hygiene?

Erscheinungsdatum: 11.09.2024

Um in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine adäquate Hygiene zu gewährleisten, ist der Einsatz von Hygienefachpersonal erforderlich. Doch welche Beauftragten sind in Ihrer Einrichtung notwendig?

  • Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe der Kategorie C durchgeführt werden, sowie Pflegeeinrichtungen benötigen einen sachkundigen Hygienebeauftragten (m/w/d), der in Ihrer Einrichtung beschäftigt ist.
  • Einrichtungen, in denen operative Eingriffe der Kategorie B durchgeführt werden, müssen zusätzlich eine Hygienefachkraft (m/w/d) einbinden, die in Ihrer Einrichtung beschäftigt ist oder als externer Dienstleister beauftragt werden kann.
  • Einrichtungen, in denen Operationen der Kategorie A durchgeführt werden, müssen einen internen hygienebeauftragten Arzt (m/w/d), Hygienebeauftragte (m/w/d), einen Krankenhaushygieniker (m/w/d) sowie eine Hygienefachkraft (m/w/d) einbinden. Krankenhaushygieniker sowie Hygienefachfachkraft können in der Einrichtung beschäftigt oder als externer Dienstleister tätig sein.
  • Reha-Einrichtungen: Grundlage des Hygienemanagements sind der hygienebeauftragte Arzt (m/w/d), die Hygienebeauftragten (m/w/d) vor Ort und die Bereitstellung einer externen Hygienefachkraft (m/w/d).

Oft fehlen die zeitlichen Ressourcen, um alle Hygieneanforderungen intern zu managen. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie mit professioneller externer Hygieneberatung und helfen Ihnen, den gesetzlichen Anforderungen und Kontrollen der Aufsichtsbehörden nachzukommen.

Wir bieten Einzelberatungen oder Dauerbetreuungen an, die sich an den KRINKO-Richtlinien orientieren und individuell auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Einrichtung abgestimmt sind.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung eines internen Hygienemanagements
  • Moderation der erforderlichen Hygienekommissionen
  • Ausbruchsmanagement
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung der Hygienedokumentation
  • Hygienebegehungen und Prozessbeobachtungen
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen
  • Hygieneschulungen zu diversen Themen
  • Mitwirkung bei der Infektionsüberwachung
  • Beratung zu und Begleitung bei bauhygienischen Themen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Entlastung durch Übernahme wesentlicher Hygieneaufgaben
  • Umsetzung behördlicher Anforderungen
  • Regelmäßige Hygienebegehungen mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Vorbereitung auf Behördenbegehungen

Haben Sie noch keinen internen Hygienebeauftragten bestellt? Mit unserer Ausbildung zum Hygienebeauftragten (m/w/d) können Sie Ihre Mitarbeitenden qualifizieren!

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 08294 511 48 0 oder per E-Mail an info@kraussmanagement.de, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam Ihre Bedürfnisse und erstellen ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept für Sie.

Zögern Sie nicht länger! Profitieren Sie von unserer Hygienebetreuung und kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.

Autoren: Thomas Steppberger und Gerda Reshetnykov