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AKTUELLE SARS-COV-2-ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG (CORONA-ARBSCHV) BIS 30.06.2021 VERLÄNGERT
TRAGEZEITBEGRENZUNG FÜR FFP2-MASKEN AUFGEHOBEN
DIE VERLÄNGERTE ÜBERGANGSFRIST FÜR EU-MEDIZINPRODUKTEVERORDNUNG (MEDICAL DEVICE REGULATION, MDR) ENDET AM 26. MAI 2021
NEUE QUALITÄTSMANAGEMENT RICHTLINIE DES G-BA
NEUE DIGITALE ANWENDUNG – DAS E-REZEPT KOMMT AB JULI 2021
DATENSCHUTZFALLE TELEFAX – VERMEIDEN SIE TEURE DATENSCHUTZVERSTÖSS
Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe jedes Unternehmens
Als Unternehmerin oder Unternehmer managen Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Bei der Organisation des Arbeitsschutzes sind Sie aber nicht auf sich allein gestellt.
Was zu regeln ist, wer Sie unterstützt und in welcher Form – ein kompakter Überblick: