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AKTUELLE SARS-COV-2-ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG (CORONA-ARBSCHV) BIS 30.06.2021 VERLÄNGERT

TRAGEZEITBEGRENZUNG FÜR FFP2-MASKEN AUFGEHOBEN

DIE VERLÄNGERTE ÜBERGANGSFRIST FÜR EU-MEDIZINPRODUKTEVERORDNUNG (MEDICAL DEVICE REGULATION, MDR) ENDET AM 26. MAI 2021

NEUE QUALITÄTSMANAGEMENT RICHTLINIE DES G-BA

NEUE DIGITALE ANWENDUNG – DAS E-REZEPT KOMMT AB JULI 2021

DATENSCHUTZFALLE TELEFAX – VERMEIDEN SIE TEURE DATENSCHUTZVERSTÖSS

Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe jedes Unternehmens

Als Unternehmerin oder Unternehmer managen Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Bei der Organisation des Arbeitsschutzes sind Sie aber nicht auf sich allein gestellt.

Was zu regeln ist, wer Sie unterstützt und in welcher Form – ein kompakter Überblick:

Wir freuen uns Sie in einem unserer Seminare und Webinare zum Thema „Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell“ in Kooperation mit der BGW begrüßen zu dürfen.