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Elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen: BGW verschärft erneut Sicherheitsanforderungen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in den letzten beiden Jahren zahlreiche Begehungen in Einrichtungen durchgeführt, die Therapieliegen betreiben. Durch die Installation der Sperrboxen konnten Unfallrisiken deutlich reduziert werden. Die BGW hat die Anforderungen an elektrisch höhenverstellbare Untersuchungs- und Therapieliegen erneut verschärft, was Mehraufwand für Sie als Betreiber bedeutet, um nicht in der Haftung zu stehen.

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Verbot fluorhaltiger Feuerlöscher: Das Ende aller Schaum-Feuerlöscher im Gesundheitswesen?

Schaum ist das gängige Mittel zur Bekämpfung von Bränden in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Allerdings enthalten Schaumlöschmittel Fluorverbindungen, die möglicherweise krebserregend sind und die Umwelt belasten können. Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) treibt ein Verbot voran und arbeitet darauf hin, dass bis zum Jahr 2025 fluorfreie Alternativen für Feuerlöschschäume, verwendet werden müssen. Ein Verbot mit weitreichenden Konsequenzen, da Schaum im Gesundheitswesen das Löschmittel Nummer 1 ist.

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Energie sparen mit kleinen Handgriffen – Tipps und Tricks

Die steigenden Energiepreise stellen für viele gesundheitliche Einrichtungen, darunter auch Praxen und Zahnarztpraxen, eine große Herausforderung dar, denn Strom ist heutzutage in jedem Unternehmen eine unverzichtbare Ressource. Ebenso nicht zu außer Acht zu lassen gilt die seit dem 1. September 2022 für sechs Monate eingeführte Energiesparverordnung – EnSikuMaV. Seither gelten für viele Einrichtungen eine Reihe von neuen Vorschriften.

 

 

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Stromausfall in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – Sind Sie im Ernstfall vorbereitet?

Strom – eine unverzichtbare Ressource und eine Selbstverständlichkeit in der heutigen Zeit. Wir sind es gewohnt, mit Strom aus der Steckdose unseren beruflichen und privaten Alltag zu meistern. Doch wie sieht es aus, wenn plötzlich die Stromversorgung zusammenbricht? Kann die medizinische und pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin gewährleistet werden?

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Datenübermittlung in die USA – In jedem Fall besteht für Sie Handlungsbedarf!

Am 16. Juli 2020 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Abkommen zum Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA (Privacy Shield, Schrems-II Urteil). Damit ist der Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt worden, wodurch ab sofort keine Datenübermittlung in die USA mehr auf den Privacy Shield gestützt werden. Alle Vertragsänderungen mussten bis zum 27. Dezember 2022 angepasst werden! Welche Folgen hat das für Ihr Unternehmen und was für Handlungspflichten ergeben sich für Sie? Informieren Sie sich jetzt.

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